Die Biostoffverordnung (BioStoffV) schützt branchenübergreifend alle Beschäftigten, die mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) arbeiten. Am 23. Juli 2013 wurde die Verordnung überarbeitet, um die EU-Richtlinie 2010/32/EU („Nadelstich-Richtlinie“) in nationales Recht umzusetzen. Die fünfte überarbeitete Auflage ist jetzt verfügbar.
Die BioStoffV gilt für viele verschiedene Branchen, darunter Gesundheitswesen, Biotechnologie, Forschung, Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung sowie Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist es, Beschäftigte vor den Gefahren durch infektiöse, sensibilisierende oder toxische Biostoffe zu schützen. Auch der Schutz anderer Personen, die durch den Umgang mit Biostoffen gefährdet sein könnten, wird berücksichtigt.
Die aktuelle Veröffentlichung des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) ist auf der Webseite verfügbar.