Elektronische Dokumentation

Clear Filters

Die elektronische Dokumentation im Arbeitsschutz bietet eine effiziente Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Arbeitssicherheit systematisch zu organisieren. Sie umfasst unter anderem die digitale Erfassung von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitszeitnachweisen, Unterweisungen und Prüfungen von Arbeitsmitteln.

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) schützt branchenübergreifend alle Beschäftigten, die mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) arbeiten. Am 23. Juli 2013 wurde die Verordnung überarbeitet, um die EU-Richtlinie 2010/32/EU („Nadelstich-Richtlinie“) in nationales Recht umzusetzen. Die fünfte überarbeitete Auflage ist jetzt auf der Webseite des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) verfügbar.