Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ soll als Krankheit des Berufsstands anerkannt werden. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat dies empfohlen. Die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung gilt als Formsache. Betroffene Landwirte haben dadurch Ansprüche auf Unterstützung und Entschädigung.
Die Anerkennung als Berufskrankheit kommt bei Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext angewendet haben. Das BMAS beabsichtigt, die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorzubereiten. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
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Parkinson-Syndrom durch Pflanzenschutzmittel als Berufskrankheit empfohlen
10.04.2024
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