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Parkinson
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April 10, 2024
Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ soll als Krankheit des Berufsstands anerkannt werden. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat dies empfohlen. Die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung gilt als Formsache.