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Recht und Regelwerk

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Anfang April 2025 trat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Diese Änderung erweitert die Liste der Berufskrankheiten um drei neue Einträge.

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgebende verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu beurteilen. Seit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) im Jahr 2018 muss auch geprüft werden, ob es zusätzliche Gefährdungen für schwangere oder stillende Mütter gibt. Durch das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) wurden die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutzgesetz angepasst, um Arbeitgebende zu entlasten.

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können gravierende Konsequenzen haben. Beispiele für solche Verstöße sind eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende Schutzmaßnahmen oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen wie ungeeignete Fluchtwege oder eine unvollständige Erste-Hilfe-Ausstattung.

Die neue Gefahrstoffverordnung bringt wichtige Änderungen zum Schutz von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen arbeiten. Im Fokus stehen dabei angepasste Regelungen zu Asbest und ein verbindliches Risikokonzept. Alle Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten, müssen sich künftig an einem „Ampel-Prinzip“ zur Risikobewertung orientieren. Dieses Konzept, das bereits in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) verankert war, ist nun rechtlich bindend.

Ein effektiver Arbeitsschutz basiert auf vielen Elementen und deren Zusammenspiel. Hierzu zählt nicht nur ein sachgerechtes und zeitgemäßes Vorschriften- und Regelwerk, sondern auch die koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in unterschiedlichen Gremien. Die aktuelle Ausgabe der Publikation „baua: Aktuell“ beleuchtet, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Strukturen, Strategien und Instrumente des Arbeitsschutzes weiterentwickelt und so zur Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes beiträgt.

Das Cannabisgesetz (CanG), das jetzt den kontrollierten Konsum von Cannabis regelt, bringt einige Hinweise und Warnungen von Experten mit sich. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), weist auf den rechtlichen Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgebende hin, der in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) eindeutig geregelt ist.

Das Cannabisgesetz (CanG), das jetzt den kontrollierten Konsum von Cannabis regelt, bringt einige Hinweise und Warnungen von Experten mit sich. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), weist auf den rechtlichen Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgebende hin, der in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) eindeutig geregelt ist.

Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ soll als Krankheit des Berufsstands anerkannt werden. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat dies empfohlen. Die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung gilt als Formsache.

Die betrieblichen Sicherheitsunterweisungen sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes. Sie vermitteln den Beschäftigten aktuelles und relevantes Wissen über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei ihrer Arbeit. Doch wie lassen sich die oft komplexen Themen verständlich und praxisbezogen darstellen? Das Magazin Arbeit & Gesundheit zeigt, wie verschiedene Betriebe die Sicherheitsunterweisungen erfolgreich gestalten.