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Berufskrankheit
Anfang April 2025 trat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Diese Änderung erweitert die Liste der Berufskrankheiten um drei neue Einträge.
Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ soll als Krankheit des Berufsstands anerkannt werden. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat dies empfohlen. Die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung gilt als Formsache.
Zwei bis bis drei Millionen Deutsche arbeiten überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut, auch weißer Hautkrebs genannt, ist der häufigste Berufskrebs und ist die dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht zum Beginn der Sommersaison Handlungs- und Aufklärungsbedarf.
Die Corona-Pandemie spiegelt sich immer noch in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) jetzt veröffentlicht hat: 2022 gingen insgesamt 368.841 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei den Unfallversicherungsträgern ein. Laut einer Sondererhebung der DGUV entfielen 294.446 Verdachtsanzeigen auf Erkrankungen an COVID-19.