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Arbeitsschutzgesetz: Verstöße werden bestraft

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können gravierende Konsequenzen haben. Beispiele für solche Verstöße sind eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende Schutzmaßnahmen oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen wie ungeeignete Fluchtwege oder eine unvollständige Erste-Hilfe-Ausstattung. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis zu 30.000 € bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen bei wiederholter oder vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Mitarbeitenden. Deshalb ist es für Unternehmen so wichtig, die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Verlags für Rechtsjournalismus.

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