Der Bundestag hat entschieden: Sicherheitsbeauftragte müssen künftig erst ab 50 Beschäftigten bestellt werden. Damit hebt das Parlament die bisherige Grenze von 20 Beschäftigten deutlich an. Die Änderung ist Teil der Umsetzung der EU‑Verordnung 2024/2748 zu Notfallverfahren für Gasgeräte und Persönliche Schutzausrüstung. Den vollständigen Beschluss stellt der Bundestag online bereit: Link zum Bundestag.
Die BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU begrüßen die neue Regelung. Sie betonen, dass sich der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten stärker an den tatsächlichen Gefährdungen orientieren soll. Gerade in der Bauwirtschaft ändern sich Arbeitsbedingungen oft schnell – Arbeiten in der Höhe, schweres Gerät oder wechselnde Baustellen können auch in kleineren Betrieben zusätzliche Unterstützung im Arbeitsschutz notwendig machen. Deshalb bleibt die Bestellung bereits ab 20 Beschäftigten verpflichtend, wenn besondere Risiken bestehen. Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, diese Gefährdungen einzuschätzen und passende Maßnahmen zu treffen. Mehr dazu: BG BAU.
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