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Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz werden für viele Betriebe zur regelmäßigen Herausforderung. Gerade in Branchen wie Bau, Handwerk und Logistik muss aufgrund des Klimawandels immer häufiger in der Hitze körperlich gearbeitet werden, was sich auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz auswirkt. Die BG Bau stellt in dieser Situation praktische Hilfen bereit.

Der Livestream „Die Basi im Dialog: Zwischen Gesetz und Realität – wie gelingt die Gefährdungsbeurteilung Psyche wirklich?“ hat es deutlich gemacht: Der Bedarf an Orientierung in der Praxis ist groß. Rund 500 Teilnehmende haben die Veranstaltung verfolgt, und im Chat entwickelte sich darüber hinaus eine intensive Diskussion. Antworten auf die drängenden Fragen stehen jetzt zur Verfügung.

Hitze, Extremwetter und neue Belastungen durch diese Ereignisse rückten beim Forum Prävention der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) neben klassischen Risiken wie Abstürzen oder Lärm in den Mittelpunkt: Bei den Vorträgen und Gesprächen in Innsbruck hat sich gezeigt, wie sich die Schwerpunkte im Arbeitsschutz verschieben.

Der Bundestag hat entschieden: Sicherheitsbeauftragte müssen künftig erst ab 50 Beschäftigten bestellt werden. Damit hebt das Parlament die bisherige Grenze von 20 Beschäftigten deutlich an. Die BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU begrüßen die neue Regelung. Sie betonen, dass sich der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten stärker an den tatsächlichen Gefährdungen orientieren soll.

Soziale Gerechtigkeit zeigt sich im Arbeitsalltag oft dort, wo man sie nicht sofort vermutet: in verlässlichen Schutzsystemen, fairen Regeln und Rahmenbedingungen, die allen Menschen eine sichere und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2026 macht die Basi – Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – gemeinsam mit ihren Mitgliedern darauf aufmerksam, wie eng Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit Chancengleichheit verbunden sind.

„Prävention ist von besonderer Bedeutung, weil es ein realistisches Ziel ist, berufliche Krebserkrankungen in Zukunft vollständig zu verhindern – vorausgesetzt, die Forschung ermöglicht, entsprechende Einwirkungen zu identifizieren, zu beseitigen oder zu ersetzen und die Beschäftigten dort zu schützen, wo dies nicht möglich ist“, sagt Prof. Dr. med. Thomas Brüning. Er ist Direktor des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) in Bochum, das sich auf die Forschung und die Schwerpunkte Prävention und Früherkennung beruflicher Krebserkrankungen fokussiert.

Deutschlands Arbeitswelt war 2024 so sicher wie nie seit Beginn der einheitlichen Erhebung – das zeigen der Unfallverhütungsbericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ (SuGA) und die Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Gleichzeitig wird deutlich: Der Rückgang verläuft nicht in allen Branchen gleich, Wegeunfälle bleiben relevant, und asbestbedingte Erkrankungen prägen weiterhin das Bild der Berufskrankheiten.

Nicht „die Stechuhr per Gesetz“ ist seit Beginn des Jahres 2026 neu, sondern vor allem die praktische Relevanz der bereits bestehenden Pflicht: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits 2022 beschlossen, dass Arbeitgeber die gesamte tägliche Arbeitszeit erfassen müssen; die Form war bis auf Weiteres freigestellt (auf Papier oder digital). Elektronische Erfassung war politisch vorgesehen, aber noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das BMAS bestätigt nun, dass die Aufzeichnungspflicht gilt und es unzulässig ist, auf eine Reform zu warten.