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BAuA zum Arbeitsschutz in Lieferketten: Verantwortung klären, Risiken vermeiden

Wo mehrere Unternehmen zusammenarbeiten, wird der Arbeitsschutz zur Herausforderung. Wer ist zuständig? Wer haftet? Und wie lässt sich Sicherheit über Unternehmensgrenzen hinweg organisieren? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Rahmen ihres Forschungsprojekts „INTER-OSH – Arbeitsschutz an den Schnittstellen von Lieferketten“ ein umfassendes Gutachten veröffentlicht, das genau diese Fragen beleuchtet.

Im Fokus stehen rechtliche Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG), das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht, die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Auch EU-Richtlinien und ILO-Übereinkommen wurden berücksichtigt. Trotz klarer Regelungen bestehen in der Praxis gefährliche Unsicherheiten – besonders bei der Lagerung, dem Umschlag und dem Transport von Gefahrstoffen oder schweren Gütern.

Anhand von drei realen Use Cases aus der Chemie- und Papierlogistik zeigt das Gutachten, wie unklare Zuständigkeiten und mangelhafte Kommunikation zu Sicherheitsrisiken führen können.

Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten der BAuA.

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