Diese und viele weitere Aspekte diskutierte Basi-Geschäftsführer Dr. Christian Felten mit den Expertinnen Dr. Bärbel Wernicke, Abteilungsleiterin „Leben und Umwelt“ im Deutschen Institut für Normung (DIN), und Angela Janowitz, Geschäftsführerin der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN). Das DIN (Deutsches Institut für Normung) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit, während die KAN die die Arbeitsschutzexperten in den Normungsgremien unterstützt.
Zahlreiche Teilnehmende brachten sich mit Fragen und mithilfe interaktiver Tools in das Gespräch ein. Da nicht alle über den Chat eingereichten Fragen während der Veranstaltung abgehandelt werden konnten, werden diese im Nachgang schriftlich beantwortet und demnächst hier zur Verfügung gestellt.
Fragen aus dem Chat:
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
DIN: Nach den Normungsregularien von DIN (insb. DIN 820-1 und Richtlinie der Normenausschüsse) müssen die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sein. Zudem soll die Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets angemessen sein. Zudem werden Norm-Entwürfe zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jedermann ist berechtigt, Kommentare abzugeben und kann bei Nichtberücksichtigung durch den Arbeitsausschuss Schlichtung und Schiedsverfahren beantragen.
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