Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 wird im Dezember 2024 in Kraft treten. Sie fußt auf dem neuen Rechtsrahmen, der die Marktüberwachung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Produkte vereinheitlicht. Die Verordnung ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar, sie bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Auf den Seiten der KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung), einem Mitglied der Basi, finden sich weitere Informationen zur neuen Produktsicherheitsverordnung.
Mit einem ambitionierten Konzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neue Impulse…

