Der Sommer ist zwar noch weit weg, insgesamt steigen jedoch die Temperaturen. In Deutschland gilt der bekannte Rahmen: Arbeitsstättenverordnung und -regeln (ASR A3.5 „Raumtemperatur“) mit dem Stufenmodell 26 / 30 / 35 Grad Celsius (Maßnahmen prüfen, ab 30 Grad Celsius Maßnahmen umsetzen, über 35 Grad Celsius ohne Zusatzschutz kein Arbeitsraum) sowie seit August 2025 ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“. BAuA und DGUV empfehlen dazu praxisnahe Maßnahmen. Österreich hat die Maßnahmen für den Hitzeschutz im Freien auf die Verordnungsebene gehoben und zum 1. Januar 2026 eine entsprechende Hitzeschutzverordnung (Hitze‑V) eingeführt: Bei Hitzewarnstufe 2 der GeoSphere (ca. 30–34 Grad Celsius) sind verbindliche Schutzmaßnahmen und ein betrieblicher Hitzeschutzplan umzusetzen; Krankabinen/selbstfahrende Arbeitsmittel müssen mit Kühlung/Klimatisierung nachgerüstet werden (mit Übergangsfristen). Innenräume bleiben dort weiter über AStV/ASchG geregelt.
Quellen:
Deutschland – Regelwerk & Praxis: BAuA ASR A3.5; BAuA „Hohe Raumtemperaturen“ (Stufenmodell); DGUV „Klimawandel: Hitze und Trockenheit“
Regelwerk – BAuA zur ASR A5.1
Deutschland – Hintergrund Klimatrend: DGUV forum 5/2024 „Wärme‑ und Hitzebelastung“; DGUV FBVW‑505 „Klimawandel und Hitzearbeit“ (2024)
Österreich – neue Hitze‑V (ab 01.01.2026, Arbeiten im Freien)
Österreich – Verordnungstext (Begutachtung) und Kurzüberblick der Sozialpartner
Zusatz, Deutschland – praktische Hinweise für Betriebe (Innen/im Freien) und zum Rechtsrahmen


