Mit einem ambitionierten Konzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neue Impulse setzen. Ziel soll es sein, das Arbeitsschutzrecht effizienter, digitaler und praxisnäher zu gestalten – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Konzept umfasst drei Reformpakete, die bis 2028 schrittweise umgesetzt werden sollen. Bereits die ersten beiden Pakete sollen laut BMAS eine jährliche Entlastung von rund 200 Millionen Euro für die Wirtschaft bringen.
Im Fokus des Sofortprogramms (Paket 1) steht der Ansatz, zahlreiche Beauftragtenpflichten wegfallen zu lassen – darunter diejenigen der Sicherheitsbeauftragten in KMU mit weniger als 50 Beschäftigten sowie diejenigen der Druckluftbeauftragten. Anforderungen an die Übermittlung von Dokumenten sollen modernisiert und durch digitale Lösungen ersetzt werden. Weitere Reformschritte betreffen die DGUV Vorschrift 1 und die arbeitsschutzrechtliche Doppelprüfung dienstlich genutzter Fahrzeuge.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bürokratieabbaus, mahnt jedoch zur sorgfältigen Abwägung. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer betont: „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut. Die genaue Ausgestaltung muss das bestehende Schutzniveau gut im Blick behalten.“
Fasshauer verweist auf das aktuelle DGUV-Barometer Arbeitswelt 2025, das den hohen Stellenwert von Sicherheitsbeauftragten in der betrieblichen Prävention unterstreicht. 78 Prozent der Beschäftigten fühlen sich laut Umfrage gut unterstützt, 72 Prozent der Führungskräfte sehen sich gut informiert – auch dank qualifizierter Sicherheitsbeauftragter.
Die DGUV setzt sich in Person von Dr. Fasshauer dafür ein, Reformen empirisch zu fundieren und praxistauglich zu gestalten. Die Vision Zero – eine Arbeitswelt ohne Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen – bleibt dabei oberstes Ziel.
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