Skip to main content Scroll Top

Top Aktuell

Clear Filters

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Betriebe arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden müssen. Dazu gehören Aspekte wie: Welche Aufgaben übernehmen Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, wie viel Betreuungszeit ist nötig und welche Betreuungsmodelle sind zulässig?
Zum Jahresanfang 2026 rückt die Vorschrift für viele Betriebe erneut in den Mittelpunkt – denn sie wird gestaffelt über die einzelnen Unfallversicherungsträger eingeführt. Während einige Branchen bereits 2025 umgestellt haben, tritt sie nun bei weiteren großen Trägern in Kraft und entfaltet dadurch eine breitere Wirkung.

Deutschlands Arbeitswelt war 2024 so sicher wie nie seit Beginn der einheitlichen Erhebung – das zeigen der Unfallverhütungsbericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ (SuGA) und die Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Gleichzeitig wird deutlich: Der Rückgang verläuft nicht in allen Branchen gleich, Wegeunfälle bleiben relevant, und asbestbedingte Erkrankungen prägen weiterhin das Bild der Berufskrankheiten.

Psychische Belastungen gehören verbindlich in jede Gefährdungsbeurteilung, daran ändert sich auch 2026 nichts. Neu ist im Vergleich zu der ArbSchG‑Novelle 2013 vor allem die intensivere Umsetzung: Mit der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 (gestaffelt seit 2025/2026 in Kraft) wird die sicherheitstechnische Fachkunde u. a. für Arbeits‑ und Organisationspsychologie und Ergonomie geöffnet. Unternehmen können die psychische Gefährdungsbeurteilung dadurch gezielter und interdisziplinärer bearbeiten.

Nicht „die Stechuhr per Gesetz“ ist seit Beginn des Jahres 2026 neu, sondern vor allem die praktische Relevanz der bereits bestehenden Pflicht: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits 2022 beschlossen, dass Arbeitgeber die gesamte tägliche Arbeitszeit erfassen müssen; die Form war bis auf Weiteres freigestellt (auf Papier oder digital). Elektronische Erfassung war politisch vorgesehen, aber noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das BMAS bestätigt nun, dass die Aufzeichnungspflicht gilt und es unzulässig ist, auf eine Reform zu warten.

Wie KI, Robotik und gesunde Führung die Zukunft der Arbeitswelt formen – und der Mensch dabei im Mittelpunkt bleibt: Mit rund 3.000 Teilnehmenden aus dem In- und Ausland hat der 39. Internationale Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der A+A Kongress 2025, erneut seine Rolle als führende Plattform für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bestätigt. In über 100 Veranstaltungen mit 330 Referierenden wurden aktuelle Herausforderungen, innovative Lösungen und zukunftsweisende Strategien diskutiert – praxisnah, interdisziplinär und international.

Dr. Christian Felten ist erneut zum Vizepräsidenten der Internationalen Sektion für Prävention im Transportwesen der International Social Security Association (ISSA) gewählt worden. Die Wiederwahl unterstreicht seine internationale Anerkennung als Gestalter moderner Arbeitsschutzstrategien. Er war in Kuala Lumpur beim World Social Security Forum (WSSF 2025) im Einsatz – dem weltweit größten Treffen zur sozialen Sicherheit.