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Mindestlohn

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Seit Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Für den Arbeitsschutz kann das – je nach Branche und Umsetzung im Betrieb – positive Effekte haben: Stabilere Entlohnung kann die Fluktuation senken, Teams konstanter machen und Wissen darüber erhalten, wie man mit bestimmten Arbeitsmitteln umgeht.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht.