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Gefährdungsbeurteilung

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Für viele Unternehmen wirkt die Gefährdungsbeurteilung (GBU) für psychische Belastung wie ein notwendiges Übel – aufwendig, schwer greifbar, wenig Nutzen. Die zentrale Frage lautet: Wie gelingt eine GBU Psyche, die im betrieblichen Alltag wirklich etwas bewegt – statt nur als Pflichtaufgabe abgehandelt zu werden? Darüber diskutieren Basi-Geschäftsführer, Dr. Christian Felten, und Ivon Ames, Arbeits- und Organisationspsychologin sowie Vizepräsidentin des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) am 21. April 2026 zwischen 15:30 und 16:30 Uhr.

Psychische Belastungen gehören verbindlich in jede Gefährdungsbeurteilung, daran ändert sich auch 2026 nichts. Neu ist im Vergleich zu der ArbSchG‑Novelle 2013 vor allem die intensivere Umsetzung: Mit der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 (gestaffelt seit 2025/2026 in Kraft) wird die sicherheitstechnische Fachkunde u. a. für Arbeits‑ und Organisationspsychologie und Ergonomie geöffnet. Unternehmen können die psychische Gefährdungsbeurteilung dadurch gezielter und interdisziplinärer bearbeiten.