Skip to main content Scroll Top

Gefährdungsbeurteilung

Clear Filters

Save the Date: 21. April 2026, 15:30–16:30 Uhr (Online)
Für viele Unternehmen wirkt die Gefährdungsbeurteilung (GBU) für psychische Belastung wie ein notwendiges Übel – aufwendig, schwer greifbar, wenig Nutzen. Die zentrale Frage lautet: Wie gelingt eine GBU Psyche, die im betrieblichen Alltag wirklich etwas bewegt – statt nur als Pflichtaufgabe abgehandelt zu werden? Darüber diskutieren Basi-Geschäftsführer, Dr. Christian Felten, und Ivon Ames, Arbeits- und Organisationspsychologin sowie Vizepräsidentin des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

Psychische Belastungen gehören verbindlich in jede Gefährdungsbeurteilung, daran ändert sich auch 2026 nichts. Neu ist im Vergleich zu der ArbSchG‑Novelle 2013 vor allem die intensivere Umsetzung: Mit der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 (gestaffelt seit 2025/2026 in Kraft) wird die sicherheitstechnische Fachkunde u. a. für Arbeits‑ und Organisationspsychologie und Ergonomie geöffnet. Unternehmen können die psychische Gefährdungsbeurteilung dadurch gezielter und interdisziplinärer bearbeiten.