Asbest

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Die neue Gefahrstoffverordnung bringt wichtige Änderungen zum Schutz von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen arbeiten. Im Fokus stehen dabei angepasste Regelungen zu Asbest und ein verbindliches Risikokonzept. Alle Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten, müssen sich künftig an einem „Ampel-Prinzip“ zur Risikobewertung orientieren. Dieses Konzept, das bereits in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) verankert war, ist nun rechtlich bindend.

Asbest gehört aktuellen Berichten der BG BAU zufolge noch immer zu den häufigsten Krankheits- und Todesursachen im Zusammenhang mit berufsbedingten Erkrankungen. Die Zahlen stiegen in den letzten Jahren sogar stetig. Wo immer man mit alten Gebäuden zu tun hat, verursachen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Faktoren wie der Klimawandel oder die sich verändernde demographische Struktur unserer Gesellschaft einen Modernisierungsdruck, durch den viele Berufsgruppen unweigerlich mit diesem Stoff direkt oder indirekt in Berührung kommen.