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Aktuelle Themen

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Krebs ist nach wie vor die häufigste tödliche Berufskrankheit in Deutschland. Zum Weltkrebstag am 4. Februar 2026 macht die Basi, Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, darauf aufmerksam, wie wichtig Prävention ist – und auf Menschen, die trotz aller Vorsorge noch heute erkranken, weil sie über Jahre krebserzeugenden Stoffen oder anderen Einwirkungen ausgesetzt waren.

Zum Weltkrebstag 2026 weist das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) in Sankt Augustin auf seine vielfältigen Angebote zur Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen hin. Das Institut unterstützt Betriebe, Unfallversicherungsträger und die Öffentlichkeit mit Forschung, praxisnahen Instrumenten und fundierten Informationen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen und Einwirkungen.

„Prävention ist von besonderer Bedeutung, weil es ein realistisches Ziel ist, berufliche Krebserkrankungen in Zukunft vollständig zu verhindern – vorausgesetzt, die Forschung ermöglicht, entsprechende Einwirkungen zu identifizieren, zu beseitigen oder zu ersetzen und die Beschäftigten dort zu schützen, wo dies nicht möglich ist“, sagt Prof. Dr. med. Thomas Brüning. Er ist Direktor des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) in Bochum, das sich auf die Forschung und die Schwerpunkte Prävention und Früherkennung beruflicher Krebserkrankungen fokussiert.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Betriebe arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden müssen. Dazu gehören Aspekte wie: Welche Aufgaben übernehmen Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, wie viel Betreuungszeit ist nötig und welche Betreuungsmodelle sind zulässig?
Zum Jahresanfang 2026 rückt die Vorschrift für viele Betriebe erneut in den Mittelpunkt – denn sie wird gestaffelt über die einzelnen Unfallversicherungsträger eingeführt. Während einige Branchen bereits 2025 umgestellt haben, tritt sie nun bei weiteren großen Trägern in Kraft und entfaltet dadurch eine breitere Wirkung.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert seit dem 21. Dezember 2025 Anpassungen, die 2026 in der Praxis ankommen. Für Abbrucharbeiten mit Asbest ist nun auch im niedrigen und mittleren Risikobereich eine Genehmigung erforderlich. Bisher galt das primär für Hochrisikobereiche.

Seit Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Für den Arbeitsschutz kann das – je nach Branche und Umsetzung im Betrieb – positive Effekte haben: Stabilere Entlohnung kann die Fluktuation senken, Teams konstanter machen und Wissen darüber erhalten, wie man mit bestimmten Arbeitsmitteln umgeht.

Handverletzungen und Hauterkrankungen im beruflichen Umfeld nehmen allgemein zu. Die Verdachtsmeldungen zu Handekzemen sind rückläufig. Woran liegt das? Die Universität Osnabrück befasst sich im Forschungsprojekt EvaWork mit den rückläufigen Verdachtsmeldungen beruflich bedingter entzündlicher Hauterkrankungen.

Deutschlands Arbeitswelt war 2024 so sicher wie nie seit Beginn der einheitlichen Erhebung – das zeigen der Unfallverhütungsbericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024“ (SuGA) und die Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Gleichzeitig wird deutlich: Der Rückgang verläuft nicht in allen Branchen gleich, Wegeunfälle bleiben relevant, und asbestbedingte Erkrankungen prägen weiterhin das Bild der Berufskrankheiten.

Psychische Belastungen gehören verbindlich in jede Gefährdungsbeurteilung, daran ändert sich auch 2026 nichts. Neu ist im Vergleich zu der ArbSchG‑Novelle 2013 vor allem die intensivere Umsetzung: Mit der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 (gestaffelt seit 2025/2026 in Kraft) wird die sicherheitstechnische Fachkunde u. a. für Arbeits‑ und Organisationspsychologie und Ergonomie geöffnet. Unternehmen können die psychische Gefährdungsbeurteilung dadurch gezielter und interdisziplinärer bearbeiten.