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Stillende
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April 8, 2025
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgebende verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu beurteilen. Seit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) im Jahr 2018 muss auch geprüft werden, ob es zusätzliche Gefährdungen für schwangere oder stillende Mütter gibt. Durch das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) wurden die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutzgesetz angepasst, um Arbeitgebende zu entlasten.