Lieferketten

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Wo mehrere Unternehmen zusammenarbeiten, wird der Arbeitsschutz zur Herausforderung. Wer ist zuständig? Wer haftet? Und wie lässt sich Sicherheit über Unternehmensgrenzen hinweg organisieren? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Rahmen ihres Forschungsprojekts „INTER-OSH – Arbeitsschutz an den Schnittstellen von Lieferketten“ ein umfassendes Gutachten veröffentlicht, das genau diese Fragen beleuchtet.

Das Europäische Parlament ebnet den Weg für ein neues EU-Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichten soll, Menschenrechte und Umweltnormen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.