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Bundestag

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Der Bundestag hat entschieden: Sicherheitsbeauftragte müssen künftig erst ab 50 Beschäftigten bestellt werden. Damit hebt das Parlament die bisherige Grenze von 20 Beschäftigten deutlich an. Die BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU begrüßen die neue Regelung. Sie betonen, dass sich der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten stärker an den tatsächlichen Gefährdungen orientieren soll.