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Arbeitszeiterfassung

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Nicht „die Stechuhr per Gesetz“ ist seit Beginn des Jahres 2026 neu, sondern vor allem die praktische Relevanz der bereits bestehenden Pflicht: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits 2022 beschlossen, dass Arbeitgeber die gesamte tägliche Arbeitszeit erfassen müssen; die Form war bis auf Weiteres freigestellt (auf Papier oder digital). Elektronische Erfassung war politisch vorgesehen, aber noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das BMAS bestätigt nun, dass die Aufzeichnungspflicht gilt und es unzulässig ist, auf eine Reform zu warten.

In einem Kurzbericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) werden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus einer Studie über Vorschriften, Maßnahmen, Strategien, Initiativen, Aktionen und Programme rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für die digitale plattformbasierte Arbeit vorgestellt. Der Kurzbericht beruht auf vier Fallstudien.