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Krebserzeugende Gefahrstoffe sind in der Arbeitswelt weit verbreitet. Derzeit sind ca. 50 Stoffe als krebserzeugend in die Kategorien 1A und 1B gemäß CLP-Verordnung eingestuft. Hinzu kommt eine nicht quantifizierbare Anzahl an Gemischen. Daher wundert es nicht, dass krebserzeugende Gefahrstoffe in Deutschland die Hauptursache tödlich verlaufender Berufserkrankungen darstellen.

Die Ergebnisse von Betriebsüberprüfungen offenbaren erhebliche Defizite bei der betrieblichen Umsetzung der bereits seit vielen Jahren bestehenden, rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten. So werden z. B. folgende Pflichten oft nur ungenügend oder auch gar nicht erfüllt:

  • Prüfung der Substitutionsmöglichkeiten von krebserzeugenden Gefahrstoffen an den Arbeitsstätten,
  • Ermittlung der Exposition der Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe,
  • Einhaltung der stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe,
  • Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten,
  • Führung eines Expositionsverzeichnisses und zur
  • Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Weitere Informationen zum „Dresdner Treffpunkt „Mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sicher arbeiten – Praktische Tools des GDA-Arbeitsprogrammes und die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)“ finden Sie hier.