Aus zwei Institutionen wird eine: Im neuen Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sollen die bisher vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) wahrgenommenen Aufgaben und Fachkompetenzen gebündelt werden. Insbesondere soll die Aufsichtsfunktion über die unteren Gesundheitsbehörden, die bisher von den Bezirksregierungen wahrgenommen wurde, auf das LfGA NRW übertragen werden. Die Landesregierung will das Gesetz noch im Sommer 2024 in den Landtag einbringen. Mehr Informationen finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.